Außenhandelsfinanzierung

Wir strukturieren Einkaufs- oder Außenhandelsfinanzierungen in der Weise, dass das bei Banken oder Finanzierungsgesellschaften entstehende Risiko wirtschaftlich eingegrenzt wird, um so Ihren Finanzierungsspielraum zu erweitern. Dazu verabreden wir mit Banken oder Finanzierungsgesellschaften  bspw. Fazilitäten auf transaktionsbezogener Basis und beschränken das Transaktionsrisiko im Wesentlichen auf technische Risiken.

 

Beispielhaft sind im Folgenden solche Handelsfinanzierungsvarianten sehr vereinfacht dargestellt. Ob eine Finanzierungsform zum Geschäft Ihres Unternehmens passt oder ob Adaptierungen erforderlich werden, muss letztlich in einem Gespräch erörtert werden.

Back-to-Back-Akkreditiv / Gegenakkreditiv

 

Ihr ausländischer Abnehmer eröffnet ein Akkreditiv zu Ihren Gunsten. Sie verfügen nicht über eine ausreichende Akkreditivlinie zur Finanzierung der benötigten Zulieferungen.

 

Einige im Außenhandel versierte Banken sind durchaus bereit, bei Vorlage eines Exportakkreditivs für Sie ein im wesentlichen spiegelbildliches Gegenakkreditiv (back-to-back) an Ihren Vorlieferanten zu eröffnen.

 

Es handelt sich rechtlich gesehen um zwei selbstständige Akkreditive, bei wirtschaftlicher Betrachtung bilden sie jedoch eine Einheit. Das Gegenakkreditiv begründet somit eine eigenständige Kreditverpflichtung. Hier besteht der gravierende Unterschied zu einem übertragbaren Akkreditiv, das nicht auf Ihr Kreditobligo angerechnet wird. Ein Gegenakkreditiv wird verwendet, wenn die Übertragung eines Akkreditivs nicht möglich ist.

 

Bei der Eröffnung des Gegenakkreditivs werden weitestgehend gleiche Bedingungen und Dokumente des ursprünglichen Akkreditivs mit aufgenommen, damit die unter dem Gegenakkreditiv vorgelegten Dokumente auch zur Präsentation unter dem Exportakkreditiv verwendet werden können.

 

Stimmen die Bedingungen und Dokumente nicht in den wesentlichen Punkten überein, spricht man auch vom strapazierten back-to-back.

 

Reverse Factoring

 

Beim klassischen Factoring kauft der Factor Ihre Forderungen gegenüber Kunden. Im Gegensatz dazu zielt Reverse-Factoring auf die Lieferantenseite, das heißt, es handelt sich um eine Finanzierungsvariante bei der das Factoring quasi „umgedreht“ wird.

 

Der Factor trifft mit Ihnen als Abnehmer und mit ihrem Lieferanten eine Vereinbarung, mit der sich der Factor verpflichtet, die Forderungen des Lieferanten (!) vorzufinanzieren.

 

Die Factoringgesellschaft überweist zum Fälligkeitszeitpunkt den Gegenwert direkt an den Lieferanten.

 

Auch beim Reverse Factoring ist die Übernahme des Delkredererisikos durch den Factor möglich. Aufgrund von sehr guten Vernetzungen von spezialisierten Factoringgesellschaften eignet sich die Finanzierung auch im internationalen Geschäft, bei dem Ihr Lieferant bsw. in Asien seinen Firmensitz unterhält.

 

Sofern Ihre Lieferanten die im Außenhandel üblichen Zahlungsgarantien erwarten, kann Reverse Factoring Ihre bei Banken bestehenden Akkreditivlinien entlasten oder sogar völlig ersetzen.

 

Finetrading

 

Beim Finetrading kann das auf Ihr Unternehmen gezeichnete Kreditversicherungslimit zur Finanzierung genutzt werden.

 

Der Materialeinkauf wird durch die Einschaltung eines Finanzierungsunternehmens dargestellt. Dies setzt zunächst die Verhandlung mit dem Lieferanten und die Absprache von Konditionen unter der Voraussetzung einer sofortigen Zahlung voraus. Anschließend bestellt die Finanzierungsgesellschaft beim Lieferanten und veräußert die Ware unter Gewährung eines Lieferantenkredites an Ihr Unternehmen. Die Finanzierungsgesellschaft zahlt die Rechnung des Lieferanten entsprechend den getroffenen Absprachen.

 

Sie erhalten ein entsprechendes Zahlungsziel von der Finanzierungsgesellschaft. Das Risiko aus der Transaktion ist begrenzt, da die Finanzierungsgesellschaft Ihr Unternehmen in der Regel unter dem gezeichneten Kreditversicherungslimit beliefert.

 

Frank Ringleb

47624 Kevelaer

Im Kuckucksfeld 2 

Telefon: 02832 799784 

Telefax: 02832 799450

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